Rund 6.500 Menschen studieren und forschen in attraktiven Studiengängen an der Hochschule Trier. Wir sind die forschungs- und drittmittelstärkste Hochschule für angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz. Damit bieten wir sehr gute Bedingungen für die Durchführung von Projekten mit der regionalen und überregionalen Wirtschaft.
Im Fachbereich Gestaltung am Campus Gestaltung in Trier ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die oben angegebene Professur zu besetzen.
Das Lehrgebiet ist Teil des akkreditierten Bachelorstudiengangs (6 Semester) und Masterstudiengangs (4 Semester) Architektur im Fachbereich Gestaltung, Studiengang Architektur.
Im Bachelorstudium werden die Grundlagen der nachhaltigen Stadtplanung, des städtebaulichen Entwerfens und des Planungsrechts vermittelt. Im Masterstudium werden Themen wie Klimawandel, gesellschaftliche Aspekte, neue Wohn- und Arbeitsformen sowie Verdichtungspotentiale im Kontext nachhaltigen Städtebaus vertiefend behandelt.
Engagement in Forschung, Entwicklung und interdisziplinärer Zusammenarbeit werden vorausgesetzt.
Lehrveranstaltungen sind in deutscher und bei Bedarf auch in englischer Sprache anzubieten.
Als Fachbereich bieten wir ein professionelles, kollegiales und unterstützendes Umfeld mit vielen Freiräumen für die Durchführung angewandter Forschungs- und Transferprojekte.
Die praxisorientierte Ausbildung unserer Studierenden liegt uns ebenso am Herzen wie eine nachhaltige und teamorientierte Arbeitsumgebung.
Neben dem hohen Engagement in der Lehre wird ferner die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule erwartet.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Hochschule Trier vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird.
Für diese Professur suchen wir eine*n Architekt*in, eine*n Stadtplaner*in mit herausragenden Leistungen in der Stadtplanung, Erfahrung in der Gestaltung städtischer Räume und Kompetenz in der Freiraumplanung.
Es werden Kenntnisse über Lehrmethoden und didaktische Umsetzungsmöglichkeiten sowie Nachweise über Erfahrungen im internationalen Lehr- und/oder Praxiskontext erwartet.
Alle weiteren Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 49 Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Berufung erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden dienstrechtlichen Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Die Hochschule Trier bietet diverse innovative und zukunftsorientierte Forschungsmöglichkeiten sowie internationale und interdisziplinäre Kooperationsmöglichkeiten.
Wir stellen allen Beschäftigten ein umfassendes Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Überdies sind wir als familienfreundliche Hochschule zertifiziert und bieten vielfältige Kinderbetreuungsangebote sowie Unterstützung und Beratung durch den Familienservice und den Dual Career Service.